Musikgarten für Babys und Kleinkinder

Der Musikgarten für Babys wendet sich an Familien mit Babys im Alter von 6 bis 18 Monaten

Kurs I= 6 bis 12 Monate
Kurs II= 12 bis 18 Monate

Kursdauer: jeweils ein Halbjahr, Beginn: September und Februar, Dauer: ca. 30 Minuten,
Anzahl der Teilnehmer: ca. 8 bis 10 Babys mit Bezugsperson

Inhalte und Aktivitäten
Lieder zur Begrüßung und Verabschiedung
Kniereiter
Körpererfahrung/Fingerspiele
Schaukellieder/Wiegenlieder
Tanzlieder/Fortbewegungsspiele
Grundschlagbewegungen/Einsatz der Instrumente
Spiele mit Tüchern
Musikhören


Der MUSIKGARTEN I und II wendet sich an Familien mit Kleinkindern von 2 bis 3 Jahren.

Musikgarten I = Für 2-jährige Kinder, Stichtag 30.09.

Musikgarten II= Für 3-jährige Kinder, Stichtag 30.09.

Wöchentlich 1 x von September bis Juli

Die Kinder kommen jeweils mit einem Elternteil in den Unterricht, der ca. 40 Minuten dauert.
Folgende Inhalte liefert eine "Musikgarten" - Stunde:

Begrüßungslied:
namentlich für jedes Kind
Bewegungsspiele:
Grundschlagübungen, Kniereiter,Fingerspiele, Lieder für Körpererfahrung, Groß- und Fortbewegung, Freie Bewegung
Singen und Sprechen:
Einfache Lieder, Lieder für Erwachsene zum Vorsingen, Stimmbildung, Echospiele, Sprechverse, Lieder in verschiedenen Tonarten (auch Moll)
Bewusstes Hören:
Klänge und Geräusche, Volksmusik, Klassische Musik
Instrumente spielen:
Rhythmik-Instrumente
Möglichkeiten für die Kinder,
Aktivitäten selbst zu gestalten:
Körpergesten, Bewegungsarten, Verse zum Lied, Instrumente ausprobieren
Abschlusslied

Der Unterricht wird von speziell ausgebildeten Lehrkräften erteilt !

Der "Musikgarten" soll Kindern und Erwachsenen vor allem Freude bereiten. Dieser frühe Unterricht sucht nicht das "Superbaby". Die Kinder sollen in die wunderschöne Welt der Musik eingeführt werden und in der Musik "baden". Der "Musikgarten" ersetzt nicht die Musikalische Früherziehung.

Weitere Auskünfte über die Schulleitung der Kreismusikschule
Tel.: 0 81 22 / 1 48 08, Sprechzeiten nach Vereinbarung

Was ist Musikalische Früherziehung an der KMS?

Die Musikalische Früherziehung bildet zusammen mit der Musikalischen Grundausbildung die Basis der Arbeit an allen Musikschulen. Die Musikalische Früherziehung soll die musikalischen Fähigkeiten der Kinder entwickeln, fördern und Begabungsrichtungen erkennen helfen. Darüber hinaus werden die zum Instrumentenspiel unbedingt notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Die zweijährige Musikalische Früherziehung richtet sich an Vorschulkinder im Alter ab 4 Jahre (Stichtag 30.09). Der Eintritt in den Instrumentalunterricht setzt den Besuch eines der Grundfächer voraus.

Die Arbeitsgebiete sind unterteilt in:
1. Singen:


2. Musikübung:


3. Musikhören:


4. Instrumenteninformation:


5. Allgemeine Musiklehre:
Das Singen hat einen zentralen Stellenwert in der Musikalischen Früherziehung. Fast alle der folgenden Inhalte werden durch das Singen optimal erfahrbar.
Hier werden die Kinder angeleitet Musik bewegungsmäßig, vokal und instrumental (auch mit Orff-Instrumenten) umzusetzen.
Alte und neue Musik, Umweltgeräusche und Gehörbildung als Vorbereitung auf den Instrumentalunterricht.
Die Kinder der Musikalischen Früherziehung lernen alle an der Kreismusikschule vertretenen Musikinstrumente kennen.
Hier werden den Kindern die Grundbegriffe der Notenschrift und die gebräuchlichsten Fachausdrücke nähergebracht.


Die Musikalische Früherziehung erzeugt keinen Lernstress, sie will vielmehr dem Kind Freude an der Musik und am Musikmachen vermitteln. Sie hat ihr Ziel erreicht, wenn ein Kind den Wunsch, ein Musikinstrument zu erlernen, aus freiem Willen selbst ausgesprochen hat.

Weitere Auskünfte über die Schulleitung der Kreismusikschule
Tel.: 0 81 22 / 1 48 08, Sprechzeiten nach Vereinbarung

Was ist Musikalische Grundausbildung an der KMS?

Die Musikalische Grundausbildung bildet zusammen mit der Musikalischen Früherziehung die Basis der Arbeit an den Musikschulen. Die Musikalische Grundausbildung soll die musikalischen Fähigkeiten der Kinder entwickeln, fördern und Begabungsrichtungen erkennen helfen. Darüber hinaus werden die zum Instrumentalspiel unbedingt notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

DDie Musikalische Grundausbildung richtet sich an Grundschulkinder der 1. & 3. Klasse. Der Eintritt in den Instrumentalunterricht setzt den Besuch eines der Grundfächer voraus. Die Arbeitsgebiete sind unterteilt in:
1. Singen:


2. Musikübung:


3. Musikhören:


4. Instrumenteninformation:


5. Allgemeine Musiklehre:
Das Singen hat einen zentralen Stellenwert in der MGA. Fast alle der folgenden Inhalte werden durch das Singen optimal erfahrbar.
Hier werden die Kinder angeleitet Musik bewegungsmäßig, vokal und instrumental (auch mit Orff-Instrumenten) umzusetzen.
Alte und neue Musik, Umweltgeräusche und Gehörbildung als Vorbereitung auf den Instrumentalunterricht.
Die Kinder der Musikalischen Grundausbildung lernen alle an der Kreismusikschule vertretenen Musikinstrumente kennen.
Hier werden den Kindern die Grundbegriffe der Notenschrift und die gebräuchlichsten Fachausdrücke nähergebracht.


Die Musikalische Grundausbildung erzeugt keinen Lernstress, sie will vielmehr dem Kind Freude an der Musik und am Musikmachen vermitteln. Sie hat ihr Ziel erreicht, wenn ein Kind den Wunsch, ein Musikinstrument zu erlernen, aus freiem Willen selbst ausgesprochen hat.

Weitere Auskünfte über die Schulleitung der Kreismusikschule
Tel.: 0 81 22 / 1 48 08, Sprechzeiten nach Vereinbarung






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