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Gesunde Musikschule

Fördermitglied­schaft

Werden Sie Fördermitglied der Kreismusikschule Erding

Unterstützen Sie die musikalische Ausbildung für Kinder und Jugendliche

Steinstatue Musikschule
Sparkasse Erding-Dorfen
Landkreis Erding

Als förderndes Mitglied

  • unterstützen Sie finanziell die Kreismusikschule Erding in ihrer Erfüllung der wichtigen musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • erhalten Sie die Satzung nach Beitritt automatisch zugesandt,
  • wählen Sie einen Vertreter in den Beirat der Kreismusikschule Erding (§ 13 der Satzung)
  • werden Sie zu allen wichtigen Veranstaltungen, wie Mitgliederversammlung oder Festkonzerten schriftlich eingeladen,
  • wird Ihnen jährlich der Veranstaltungskalender zugeschickt.

Der Förderbeitrag wird jährlich in der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt derzeit 25,00 Euro.

Sie können jedoch die Kreismusikschule Erding e. V. auch durch höhere Geldbeträge fördern.

Der Förderbeitrag ist als Geldzuwendung (Spende) zur Förderung von Bildung und Erziehung im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 EinkommensteuerDurchführungsverordnung – Abschnitt A, Nr. 4, von Ihrer Einkommensteuer absetzbar.

Die Mitgliedschaft kann jährlich schriftlich bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres gekündigt werden.


Kreismusikschule Erding e. V.
Freisinger Straße 91
85435 Erding

Telefon: 08122 / 558 98 - 0
Telefax: 08122 / 558 98 - 28
Email: info@kms-erding.de

Musikschule Außenansicht


Mitglied werden!


Auszug aus Satzung der Kreismusikschule Erding e. V.:

§ 5
Mitglieder

(1) Der Landkreis Erding und die Gemeinden des Landkreises können (vollberechtigte) Mitglieder werden. Diese kommunalen Mitglieder sollen die Mitgliedschaft erwerben, da diese Gebietskörperschaften durch die Verfassung des Freistaates Bayern in besonderem Maße zur Förderung des kulturellen Wohles ihrer Einwohner, insbesondere auch der jungen Menschen aufgerufen sind (kommunale Mitglieder).

(2) Natürliche Personen oder sonstige juristische Personen können nur als fördernde Mitglieder dem Verein beitreten. Die fördernden Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können auch nicht deren Einberufung verlangen. Sie sind jedoch im Beirat gemäß § 13 dieser Satzung vertreten.

(3) Arbeitnehmer des Vereines können die Mitgliedschaft nicht erwerben.


§ 6
Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(3) Ein kommunales Mitglied kann jederzeit zum 31.08. eines Kalenderjahres mit Wirkung zum 31.12. des folgenden Jahres durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten.

Ein förderndes Mitglied kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten. Eine entsprechende Mitteilung muss spätestens am 30. September dieses Kalenderjahres zugegangen sein.


§ 13
Beirat

(1) Zur Unterstützung der Musikschularbeit wird ein Beirat gebildet.

(2) Der Beirat besteht aus gewählten Vertretern der Eltern minderjähriger Musikschüler, aus volljährigen Musikschülern, einem gewählten Vertreter der Lehrerschaft, dem Leiter der Musikschule und aus gewählten Vertretern der fördernden Mitglieder.

(3) Aufgabe des Beirats ist es, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern und Schüler zum Schulbetrieb zu beraten und gegebenenfalls bei deren Verwirklichung mitzuwirken.

(4) Das Nähere, insbesondere die Zahl der Beiräte und der Wahlmodus der Beiräte wird in der Schulordnung festgelegt.

(5) Der Beirat ist ehrenamtlich tätig.


Leitbild der Kreismusikschule Erding

  • Die Kreismusikschule Erding e.V. erfüllt in der Trägerschaft des Landkreises Erding und der Kreisgemeinden den öffentlichen Auftrag der Musikerziehung und Musikpflege.
  • Die Kreismusikschule Erding öffnet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Weg zu lebendigem, persönlichem und ausdrucksstarkem Musizieren. Sie vermittelt Erfahrungen mit musikalischen Werken und Welten, die das Leben ihrer Schülerinnen und Schüler nachhaltig bereichern. Damit schafft sie die Grundlage für eine dauerhafte Beschäftigung mit Musik.
  • Die Kreismusikschule Erding pflegt Musik als Kernstück europäischen Kulturguts; sie vermittelt und bewahrt kulturelle Identität. Die Kreismusikschule Erding baut Brücken zu Musik anderer Kulturkreise.
  • Die Kreismusikschule Erding leistet mit ihrer strukturierten Bildungsarbeit einen Beitrag zur sozialen Erziehung und wirkt persönlichkeitsbildend und leistungsfördernd.
  • Die Kreismusikschule Erding achtet auf eine homogene Entwicklung des Dreiecks Qualitätsverbesserung, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit.
  • Die Kreismusikschule Erding versteht ihren Bildungsauftrag als eine gesellschaftliche Aufgabe. Sie ist örtlich und regional geprägt und bringt sich in das kulturelle Leben ihres Wirkungsbereiches ein.

Wir fördern Kreativität und Fantasie – Kreismusikschule Erding


Der Vorstand, die Schulleitung, die Vollkonferenz, der Betriebsrat, der Beirat.
Stand: Erding, 11.09.2000

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